<!--[-->Getreide‑Überwachungsverordnung 2010 – Kontrolle von Interventionsgetreide<!--]-->
Getreide‑Überwachungsverordnung 2010 – Kontrolle von Interventionsgetreide Verordnung vom 9/28/2010
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/28/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Getreide‑Überwachungsverordnung 2010 regelt die Kontrolle von staatlich gelagertem Getreide, das für Versendung, Ausfuhr oder Verarbeitung vorgesehen ist. Zuständig sind der Bundesminister für Finanzen (bei Export) und die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA). Kern ist die Ausstellung eines vierfachen Kontrollscheins bei jeder Auslagerung sowie die Nutzung anerkannter Umschlags‑ und Verarbeitungsbetriebe.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung dient der Überwachung von Getreide aus Interventionsbeständen, das für Versendung, Ausfuhr oder Verarbeitung zu bestimmten Erzeugnissen vorgesehen ist.
  • Zuständig für die Durchführung sind der Bundesminister für Finanzen (bei Ausfuhr) und die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) für alle anderen Fälle.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

ÖVP


1B - Burgenland Süd


Regionalpolitik und Volksgruppen


somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.