Getreide‑Überwachungsverordnung 2010 – Kontrolle von Interventionsgetreide
Verordnung vom 28.09.2010Zusammenfassung
Die Getreide‑Überwachungsverordnung 2010 regelt die Kontrolle von staatlich gelagertem Getreide, das für Versendung, Ausfuhr oder Verarbeitung vorgesehen ist. Zuständig sind der Bundesminister für Finanzen (bei Export) und die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA). Kern ist die Ausstellung eines vierfachen Kontrollscheins bei jeder Auslagerung sowie die Nutzung anerkannter Umschlags‑ und Verarbeitungsbetriebe.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/28/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Getreide‑Überwachungsverordnung 2010 regelt die Kontrolle von staatlich gelagertem Getreide, das für Versendung, Ausfuhr oder Verarbeitung vorgesehen ist. Zuständig sind der Bundesminister für Finanzen (bei Export) und die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA). Kern ist die Ausstellung eines vierfachen Kontrollscheins bei jeder Auslagerung sowie die Nutzung anerkannter Umschlags‑ und Verarbeitungsbetriebe.Schwerpunkte
- Die Verordnung dient der Überwachung von Getreide aus Interventionsbeständen, das für Versendung, Ausfuhr oder Verarbeitung zu bestimmten Erzeugnissen vorgesehen ist.
- Zuständig für die Durchführung sind der Bundesminister für Finanzen (bei Ausfuhr) und die Marktordnungs‑ und Interventionsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) für alle anderen Fälle.
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