Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/28/2010XXIV
Arbeitsrecht
Berufsbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Auszubildenden zum Fitnessbetreuer fest: 432,10 € im ersten, 552,30 € im zweiten und 776,00 € im dritten Lehrjahr, plus jährliche Sonderzahlungen. Sie gilt für ganz Österreich und trat am 1. September 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte und deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/‑in.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung ist gestaffelt: 432,10 € im ersten Lehrjahr, 552,30 € im zweiten und 776,00 € im dritten.
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