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Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Fitnessbetreuer/innen
Verordnung vom 28.09.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Auszubildenden zum Fitnessbetreuer fest: 432,10 € im ersten, 552,30 € im zweiten und 776,00 € im dritten Lehrjahr, plus jährliche Sonderzahlungen. Sie gilt für ganz Österreich und trat am 1. September 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/28/2010XXIV
Arbeitsrecht
Berufsbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt die monatliche Vergütung von Auszubildenden zum Fitnessbetreuer fest: 432,10 € im ersten, 552,30 € im zweiten und 776,00 € im dritten Lehrjahr, plus jährliche Sonderzahlungen. Sie gilt für ganz Österreich und trat am 1. September 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst das gesamte Bundesgebiet und richtet sich an Lehrberechtigte und deren Lehrlinge im Beruf Fitnessbetreuer/‑in.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung ist gestaffelt: 432,10 € im ersten Lehrjahr, 552,30 € im zweiten und 776,00 € im dritten.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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