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Verlängerung des Verbots für GM‑Raps (Ms8, Rf3, Ms8xRf3) bis 01.10.2014
Verordnung vom 28.09.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert das Verbot von gentechnisch verändertem Raps aus den Linien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 um zwei Jahre bis zum 1. Oktober 2014.
Bundesministerium für Gesundheit9/28/2010XXIV
Gentechnik
Umweltschutz
Landwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert das Verbot von gentechnisch verändertem Raps aus den Linien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 um zwei Jahre bis zum 1. Oktober 2014.

Schwerpunkte

  • Das Verbot gilt jetzt bis zum 1. Oktober 2014.
  • Die Verlängerung beruht auf dem Gentechnikgesetz, das die Zuständigkeit für solche Verbote regelt.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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