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Verlängerung des Verbots für GM‑Raps (Ms8, Rf3, Ms8xRf3) bis 01.10.2014 Verordnung vom 9/28/2010
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Bundesministerium für Gesundheit9/28/2010XXIV
Gentechnik
Umweltschutz
Landwirtschaft

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert das Verbot von gentechnisch verändertem Raps aus den Linien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 um zwei Jahre bis zum 1. Oktober 2014.

Schwerpunkte

  • Das Verbot gilt jetzt bis zum 1. Oktober 2014.
  • Die Verlängerung beruht auf dem Gentechnikgesetz, das die Zuständigkeit für solche Verbote regelt.
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Stöger Alois, diplômé

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