Bundesministerium für Gesundheit9/28/2010XXIV
Gentechnik
Umweltschutz
Landwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Verbot von gentechnisch verändertem Raps aus den Linien Ms8, Rf3 und Ms8xRf3 um zwei Jahre bis zum 1. Oktober 2014.Schwerpunkte
- Das Verbot gilt jetzt bis zum 1. Oktober 2014.
- Die Verlängerung beruht auf dem Gentechnikgesetz, das die Zuständigkeit für solche Verbote regelt.
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