Verlängerung des Verbots von gentechnisch verändertem Raps (GT 73) bis 31‑12‑2012 Verordnung vom 9/28/2010
Bundesministerium für Gesundheit9/28/2010XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps der Sorte GT 73 um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2012.Schwerpunkte
- Die Verlängerung beruht auf der gesetzlichen Grundlage des Gentechnikgesetzes, das die Kontrolle von gentechnisch veränderten Organismen regelt.
- Der bisherige Rechtsrahmen wird geändert, sodass das Verbot nun bis zum 31. Dezember 2012 gilt.
Dokumente (PDFs)
