Verlängerung des Verbots von gentechnisch verändertem Raps (GT 73) bis 31‑12‑2012
Verordnung vom 28.09.2010Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps der Sorte GT 73 um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2012.Bundesministerium für Gesundheit9/28/2010XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung verlängert das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps der Sorte GT 73 um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2012.Schwerpunkte
- Die Verlängerung beruht auf der gesetzlichen Grundlage des Gentechnikgesetzes, das die Kontrolle von gentechnisch veränderten Organismen regelt.
- Der bisherige Rechtsrahmen wird geändert, sodass das Verbot nun bis zum 31. Dezember 2012 gilt.
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