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Verlängerung des Verbots von gentechnisch verändertem Raps (GT 73) bis 31‑12‑2012 Verordnung vom 9/28/2010
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Bundesministerium für Gesundheit9/28/2010XXIV
Umwelt
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung verlängert das Verbot des Inverkehrbringens von gentechnisch verändertem Raps der Sorte GT 73 um zwei Jahre bis zum 31. Dezember 2012.

Schwerpunkte

  • Die Verlängerung beruht auf der gesetzlichen Grundlage des Gentechnikgesetzes, das die Kontrolle von gentechnisch veränderten Organismen regelt.
  • Der bisherige Rechtsrahmen wird geändert, sodass das Verbot nun bis zum 31. Dezember 2012 gilt.
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