Zusammenfassung
Die Verordnung 308/2010 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung: Sie streicht § 1 Abs. 2 und § 6 Abs. 4, passt Wortlaute in § 6 Abs. 3 an, fügt einen neuen Absatz zu § 24 hinzu und ändert zahlreiche Einträge in den Anhängen. Inkrafttreten am 1. September 2010.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/29/2010XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung 308/2010 ändert die Bildungsdokumentationsverordnung: Sie streicht § 1 Abs. 2 und § 6 Abs. 4, passt Wortlaute in § 6 Abs. 3 an, fügt einen neuen Absatz zu § 24 hinzu und ändert zahlreiche Einträge in den Anhängen. Inkrafttreten am 1. September 2010.Schwerpunkte
- Der bisherige § 1 Abs. 2 wird vollständig gestrichen.
- In § 6 Abs. 3 wird die Formulierung von Semester‑ auf Halbjahresbezüge geändert, um eine einheitlichere Zeitbasis zu schaffen.
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