Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/29/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die Verordnung 309/2010 legt eine einmalige Aufwandsentschädigung von 11 548 Euro für das Schuljahr 2010/2011 fest und bestimmt die Zahlungsmodalitäten sowie das Inkrafttreten der Änderungen am 29.09.2010.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz legt fest, dass für das Schuljahr 2010/2011 ein Aufwand von 11 548 Euro an die Bundesanstalt Statistik Österreich gezahlt wird.
- Die Zahlung wird in zwei Raten fällig – jeweils zur Hälfte am 01.09.2010 und am 01.07.2011.
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