Änderung der Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz (310/2010)
Verordnung vom 29.09.2010Zusammenfassung
Die 310/2010‑Verordnung ändert die bisherige Regelung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz. Sie präzisiert den Zweck, den Umfang und die technischen Vorgaben für den Zugriff, legt fest, welche Datenattribute abgefragt werden dürfen, und bestimmt das Inkrafttreten ab dem 30.09.2010.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/29/2010XXIV
Bildung
Zusammenfassung
Die 310/2010‑Verordnung ändert die bisherige Regelung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz. Sie präzisiert den Zweck, den Umfang und die technischen Vorgaben für den Zugriff, legt fest, welche Datenattribute abgefragt werden dürfen, und bestimmt das Inkrafttreten ab dem 30.09.2010.Schwerpunkte
- Der Wortlaut in § 1 wird geändert, sodass Datenabfragen nur zum Zweck der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben (Planung, Steuerung, Aufsicht) auf Basis statistischer Auswertungen erlaubt sind.
- In § 3 wird der Zweck der Abfrage festgelegt (statistische Auswertungen zur Aufsicht), und § 4 begrenzt den räumlichen Geltungsbereich auf die jeweiligen Pflicht‑, Mittel‑ und Höheren Schulen.
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