<!--[-->Änderung der Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz (310/2010)<!--]-->
Änderung der Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz (310/2010)
Verordnung vom 29.09.2010

Zusammenfassung

Die 310/2010‑Verordnung ändert die bisherige Regelung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz. Sie präzisiert den Zweck, den Umfang und die technischen Vorgaben für den Zugriff, legt fest, welche Datenattribute abgefragt werden dürfen, und bestimmt das Inkrafttreten ab dem 30.09.2010.
Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur9/29/2010XXIV
Bildung

Zusammenfassung

Die 310/2010‑Verordnung ändert die bisherige Regelung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz. Sie präzisiert den Zweck, den Umfang und die technischen Vorgaben für den Zugriff, legt fest, welche Datenattribute abgefragt werden dürfen, und bestimmt das Inkrafttreten ab dem 30.09.2010.

Schwerpunkte

  • Der Wortlaut in § 1 wird geändert, sodass Datenabfragen nur zum Zweck der Wahrnehmung gesetzlicher Aufgaben (Planung, Steuerung, Aufsicht) auf Basis statistischer Auswertungen erlaubt sind.
  • In § 3 wird der Zweck der Abfrage festgelegt (statistische Auswertungen zur Aufsicht), und § 4 begrenzt den räumlichen Geltungsbereich auf die jeweiligen Pflicht‑, Mittel‑ und Höheren Schulen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Schmied Claudia, Dr. © Parlamentsdirektion

Schmied Claudia, Dr.

Ohne Klub




Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.