Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen zur Satzung
Verordnung vom 29.09.2010Zusammenfassung
Die Verordnung 311/2010 erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen in privaten, berufsorientierten Erwachsenenbildungseinrichtungen zur Satzung. Sie gilt österreichweit ab dem 1. Oktober 2010, ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen und bestimmte Beschäftigtengruppen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/29/2010XXIV
Bildung
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 311/2010 erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen in privaten, berufsorientierten Erwachsenenbildungseinrichtungen zur Satzung. Sie gilt österreichweit ab dem 1. Oktober 2010, ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen und bestimmte Beschäftigtengruppen.Schwerpunkte
- Der Kollektivvertrag wird als Satzung für alle privaten, berufsorientierten Erwachsenenbildungseinrichtungen in Österreich erklärt.
- Öffentliche Einrichtungen sowie Arbeitnehmer*innen in sozial‑ bzw. behindertenrechtlichen Maßnahmen, Praktikant*innen und Volontär*innen sind von der Satzung ausgenommen.
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