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Erklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen zur Satzung
Verordnung vom 29.09.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 311/2010 erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen in privaten, berufsorientierten Erwachsenenbildungseinrichtungen zur Satzung. Sie gilt österreichweit ab dem 1. Oktober 2010, ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen und bestimmte Beschäftigtengruppen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/29/2010XXIV
Bildung
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung 311/2010 erklärt den Kollektivvertrag für Arbeitnehmer*innen in privaten, berufsorientierten Erwachsenenbildungseinrichtungen zur Satzung. Sie gilt österreichweit ab dem 1. Oktober 2010, ausgenommen sind öffentliche Einrichtungen und bestimmte Beschäftigtengruppen.

Schwerpunkte

  • Der Kollektivvertrag wird als Satzung für alle privaten, berufsorientierten Erwachsenenbildungseinrichtungen in Österreich erklärt.
  • Öffentliche Einrichtungen sowie Arbeitnehmer*innen in sozial‑ bzw. behindertenrechtlichen Maßnahmen, Praktikant*innen und Volontär*innen sind von der Satzung ausgenommen.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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