Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Oktober 2010)
Verordnung vom 29.09.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Oktober 2010 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/29/2010XXIV
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Oktober 2010 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Hundertsätze für den Oktober 2010 fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage verwendet werden.
- Sie basiert auf § 21b des Gehaltsgesetzes, das die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen regelt.
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