Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen (Oktober 2010) Verordnung vom 9/29/2010
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten9/29/2010XXIV
Verwaltungsrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Oktober 2010 die Prozentsätze fest, mit denen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbedienstete berechnet wird.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt die Hundertsätze für den Oktober 2010 fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage verwendet werden.
- Sie basiert auf § 21b des Gehaltsgesetzes, das die Berechnung von Kaufkraftausgleichszulagen regelt.
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