Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/5/2010XXIV
Energie
Zusammenfassung
Die Treibstoffproben‑Kostenverordnung legt seit dem 10. September 2010 fest, welche Pauschalbeträge für die Probenahme und Untersuchung von Diesel‑ und Ottokraftstoff zu zahlen sind und regelt die Kostenfestsetzung sowie Erstattung.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für die Probenahme und Untersuchung von Diesel‑ und Ottokraftstoff.
- Der Kostenpflichtige erhält bis zum Jahresende bzw. Halbjahr einen Bescheid über die zu zahlenden Kosten; bei Rechtsnachfolgern kann die Frist bis zum 31. März des Folgejahres verlängert werden.
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