Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung10/6/2010XXIV
Bildung
Finanzwesen
Studienförderung
Privatuniversitäten
Zusammenfassung
Die Verordnung 319/2010 erweitert die Liste förderfähiger Privatuniversitäten, passt Studienzeiten für Diplom‑ und Masterstudien an, führt eine Rückzahlungsklausel bei unzureichenden Studiennachweisen ein und hebt alte Verordnungen zu zwei Privatuniversitäten zum 30. September 2010 auf.Schwerpunkte
- Der Titel der Verordnung wird um die Abkürzung „PUStFV“ ergänzt, damit die Regelung leichter referenziert werden kann.
- In § 1 werden drei weitere Privatuniversitäten als förderfähig aufgenommen: Anton Bruckner Privatuniversität, Konservatorium Wien Privatuniversität und European Peace University.
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