Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport1/26/2010XXIV
Finanzwesen
Sozialpolitik
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2010 die finanzielle Vergütung von Soldaten fest – von Grundgehalt über Dienstgradzulagen bis zu Einsatz- und Sonderprämien.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt in § 1 die Höhe der verschiedenen finanziellen Ansprüche fest, darunter Grundbezugsansatz, Monatsgeld, Dienstgradzulagen und diverse Prämien.
- Die Ansprüche gelten ab dem 1. Jänner 2010 und ersetzen die frühere Verordnung BGBl. II Nr. 21/2009.
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