Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Weine aus dem Kamptal das Label „DAC Kamptal“ tragen dürfen und definiert detaillierte Kennzeichnungs‑ und Produktionsvorschriften.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/7/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Weine aus dem Kamptal das Label „DAC Kamptal“ tragen dürfen und definiert detaillierte Kennzeichnungs‑ und Produktionsvorschriften.Schwerpunkte
- Der Wein darf nur aus Trauben bestehen, die im Kamptal geerntet wurden.
- Nur die Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling (mit zulässigem Verschnitt) dürfen für DAC‑Weine verwendet werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.