Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/7/2010XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, welche Weine aus dem Kamptal das Label „DAC Kamptal“ tragen dürfen und definiert detaillierte Kennzeichnungs‑ und Produktionsvorschriften.Schwerpunkte
- Der Wein darf nur aus Trauben bestehen, die im Kamptal geerntet wurden.
- Nur die Rebsorten Grüner Veltliner und Riesling (mit zulässigem Verschnitt) dürfen für DAC‑Weine verwendet werden.
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