Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass nur Wein aus Trauben des Traisentals und ausschließlich aus den Sorten Grüner Veltliner oder Rheinriesling das Label „DAC Traisental“ tragen darf. Sie regelt strenge Etikettierungs‑, Verpackungs‑ und Alkoholgehaltsvorgaben sowie das Verfahren zur Erlangung einer staatlichen Prüfnummer.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/7/2010XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass nur Wein aus Trauben des Traisentals und ausschließlich aus den Sorten Grüner Veltliner oder Rheinriesling das Label „DAC Traisental“ tragen darf. Sie regelt strenge Etikettierungs‑, Verpackungs‑ und Alkoholgehaltsvorgaben sowie das Verfahren zur Erlangung einer staatlichen Prüfnummer.Schwerpunkte
- Der Wein darf nur aus Trauben hergestellt werden, die im Weinbaugebiet Traisental geerntet wurden.
- Erlaubt sind ausschließlich die Rebsorten Grüner Veltliner und Rheinriesling; ein kleiner, bezeichnungsunschädlicher Verschnitt ist zulässig.
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