<!--[-->Schulobstverordnung 2010 – Förderung von Obst und Gemüse in Schulen und Kindergärten<!--]-->
Schulobstverordnung 2010 – Förderung von Obst und Gemüse in Schulen und Kindergärten
Verordnung vom 11.10.2010

Zusammenfassung

Die Schulobstverordnung 2010 regelt, wie Obst und Gemüse im Rahmen des EU‑Schulobstprogramms an Kindergarten‑ und Schulkinder verteilt werden dürfen. Sie definiert förderberechtigte Kinder, beihilfefähige Produkte sowie die Aufteilung von Fördermitteln zwischen EU‑Beihilfen und nationalen Mitteln.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/11/2010XXIV
Bildung
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Schulobstverordnung 2010 regelt, wie Obst und Gemüse im Rahmen des EU‑Schulobstprogramms an Kindergarten‑ und Schulkinder verteilt werden dürfen. Sie definiert förderberechtigte Kinder, beihilfefähige Produkte sowie die Aufteilung von Fördermitteln zwischen EU‑Beihilfen und nationalen Mitteln.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung dient der Durchführung des EU‑Schulobstprogramms, das Kindern den Zugang zu frischem Obst und Gemüse ermöglichen soll.
  • Förderberechtigt sind Kinder, die regelmäßig einen Kindergarten, eine Volksschule, eine Pflichtschule oder eine allgemeinbildende höhere Schule besuchen.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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