<!--[-->Änderung der Fachkundeverordnung für Prüfstellen – Emissions‑ und EU‑Anpassungen<!--]-->
Änderung der Fachkundeverordnung für Prüfstellen – Emissions‑ und EU‑Anpassungen
Verordnung vom 11.10.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Anforderungen an die Fachkunde unabhängiger Prüfeinrichtungen, führt Emissionsgrenzen ein, erweitert die fachlichen Nachweise und aktualisiert zahlreiche Rechtsverweise.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/11/2010XXIV
Umwelt

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Anforderungen an die Fachkunde unabhängiger Prüfeinrichtungen, führt Emissionsgrenzen ein, erweitert die fachlichen Nachweise und aktualisiert zahlreiche Rechtsverweise.

Schwerpunkte

  • Einführung einer Emissionsgrenze von maximal 25 000 t CO₂ bzw. CO₂‑Äquivalente pro Jahr für Einrichtungen, die nicht als Verbrennungsanlagen gelten.
  • Anpassung der Schwelle in § 2 Abs. 3 von „50 000 t CO₂“ auf „50 000 t CO₂ bzw. CO₂‑Äquivalente“.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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