Änderung der Zuständigkeitsregelungen in der DVPV‑Justiz (Verordnung 327/2010) Verordnung vom 10/11/2010
Bundesministerium für Justiz10/11/2010XXIV
Verwaltungsrecht
öffentlicher Dienst
Zusammenfassung
Die Verordnung 327/2010 ergänzt die DVPV‑Justiz: Sie definiert den Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien als Ansprechpartner für den Bundeskartellanwaltes und führt einen neuen Absatz 3 in § 2 ein, der das Inkrafttreten am 1. Oktober 2010 regelt.Schwerpunkte
- Der Text fügt nach dem Wort „Oberlandesgerichte“ einen erläuternden Klammerausdruck ein, der den Präsidenten des Oberlandesgerichts Wien auch als Ansprechpartner für den Bundeskartellanwaltes, dessen Stellvertretung und die Aufsichtsbehörde für Verwertungsgesellschaften definiert.
- Ein neuer Absatz 3 wird in § 2 eingefügt, der das Inkrafttreten der Änderungen zum 1. Oktober 2010 festlegt und vorsieht, dass Verfahren, die bis zum 30. September 2010 anhängig waren, nach den neuen Zuständigkeitsvorschriften fortgeführt werden.
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