<!--[-->Fuchs‑Tollwutbekämpfungsverordnung 2010 – Maßnahmen gegen Tollwut bei Wildfüchsen<!--]-->
Fuchs‑Tollwutbekämpfungsverordnung 2010 – Maßnahmen gegen Tollwut bei Wildfüchsen Verordnung vom 10/19/2010
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Bundesministerium für Gesundheit10/19/2010XXIV
Umwelt
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Fuchs‑Tollwutbekämpfungsverordnung 2010 legt fest, welche Gebiete in Österreich wegen Tollwut besonders geschützt werden müssen und regelt die orale Impfung von Wildfüchsen sowie ein Überwachungsprogramm. Jäger erhalten Prämien für das Einsenden von Füchsen zur Laboruntersuchung, und der Bund übernimmt die Kosten.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert drei Gebietstypen – tollwutverseucht, tollwutgefährdet und tollwutfrei – sowie das Impfgebiet, in dem Schutzimpfungen angeordnet werden.
  • In tollwutverseuchten und -gefährdeten Gebieten muss die orale Impfung mindestens zwei Jahre nach dem letzten bestätigten Fall fortgeführt werden.
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Stöger Alois, diplômé

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