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Befristete Beschäftigung von AusländerInnen im Wintertourismus – Kontingentregelung 2011
Verordnung vom 21.10.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 425 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Kräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Wien. Bewilligungen dürfen höchstens 25 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2011 enden. EU‑Staatsangehörige und Asylsuchende werden bei der Vergabe bevorzugt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/21/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 425 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Kräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf Kärnten, Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Wien. Bewilligungen dürfen höchstens 25 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2011 enden. EU‑Staatsangehörige und Asylsuchende werden bei der Vergabe bevorzugt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 5 Abs. 1 Z 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes als rechtliche Grundlage.
  • Für das Kontingent dürfen Beschäftigungsbewilligungen ausgestellt werden, die maximal 25 Wochen dauern und nicht nach dem 15. Mai 2011 enden.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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