Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2009 fest, wie die Beiträge der Pensionisten auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden.Bundesministerium für Gesundheit10/21/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2009 fest, wie die Beiträge der Pensionisten auf die verschiedenen Krankenkassen verteilt werden.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 73 Abs. 5 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.
- Für das Kalenderjahr 2009 wird ein fester Aufteilungsschlüssel festgelegt, der angibt, welcher Prozentsatz der Beiträge an jede Gebietskrankenkasse und Betriebskrankenkasse zu zahlen ist.
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