Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im November 2010 Verordnung vom 11/3/2010
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten11/3/2010XXIV
öffentlicher Dienst
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für November 2010 die Prozentsätze fest, nach denen Bundesbeamte im Ausland eine Kaufkraftausgleichszulage erhalten. Sie basiert auf dem Gehaltsgesetz und gilt für alle im Ausland tätigen Bundesbediensteten.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jede im Dokument aufgeführte Stadt einen spezifischen Hundertsatz fest, der die Höhe der Kaufkraftausgleichszulage bestimmt.
- Der festgelegte Hundertsatz gilt ausschließlich für den Monat November 2010.
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