<!--[-->Änderung der Trans‑Fettsäuren‑Verordnung – Tierische Fette und Olivenöl‑Ausnahmen<!--]-->
Änderung der Trans‑Fettsäuren‑Verordnung – Tierische Fette und Olivenöl‑Ausnahmen
Verordnung vom 03.11.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Trans‑Fettsäuren‑Verordnung: Trans‑Fettsäuren aus tierischen Fetten und Lebensmittel, die bereits durch die EU‑Olivenöl‑Verordnung geregelt sind, werden ausgenommen.
Bundesministerium für Gesundheit11/3/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2010 ändert die Trans‑Fettsäuren‑Verordnung: Trans‑Fettsäuren aus tierischen Fetten und Lebensmittel, die bereits durch die EU‑Olivenöl‑Verordnung geregelt sind, werden ausgenommen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung wird dahingehend geändert, dass sie nicht mehr für Trans‑Fettsäuren aus tierischen Fetten gilt.
  • Lebensmittel, die bereits durch die EU‑Verordnung über Olivenöl (Nr. 2568/91 bzw. Nr. 640/2008) geregelt sind, werden von der Trans‑Fettsäuren‑Verordnung ausgenommen.
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