Zusammenfassung
Die Verordnung 2010 legt neue Untergrenzen für psychotrope Stoffe fest, um das Risiko lebensgefährlicher Wirkungen zu begrenzen. Die Grenzwerte basieren auf Wirkstoffmenge, Sucht‑ und Gewöhnungspotenzial und werden im Anhang der PGV veröffentlicht.Bundesministerium für Gesundheit11/10/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 2010 legt neue Untergrenzen für psychotrope Stoffe fest, um das Risiko lebensgefährlicher Wirkungen zu begrenzen. Die Grenzwerte basieren auf Wirkstoffmenge, Sucht‑ und Gewöhnungspotenzial und werden im Anhang der PGV veröffentlicht.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt für jede psychotrope Substanz eine Untergrenze fest, die das Risiko einer lebensgefährlichen Wirkung begrenzt.
- Die Menge wird anhand der reinen Wirkstoffmenge bestimmt und berücksichtigt zusätzlich das Sucht‑ und Gewöhnungspotenzial.
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