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Novellierung der Psychotropen‑Grenzmengenverordnung 2010
Verordnung vom 10.11.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung 2010 legt neue Untergrenzen für psychotrope Stoffe fest, um das Risiko lebensgefährlicher Wirkungen zu begrenzen. Die Grenzwerte basieren auf Wirkstoffmenge, Sucht‑ und Gewöhnungspotenzial und werden im Anhang der PGV veröffentlicht.
Bundesministerium für Gesundheit11/10/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 2010 legt neue Untergrenzen für psychotrope Stoffe fest, um das Risiko lebensgefährlicher Wirkungen zu begrenzen. Die Grenzwerte basieren auf Wirkstoffmenge, Sucht‑ und Gewöhnungspotenzial und werden im Anhang der PGV veröffentlicht.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt für jede psychotrope Substanz eine Untergrenze fest, die das Risiko einer lebensgefährlichen Wirkung begrenzt.
  • Die Menge wird anhand der reinen Wirkstoffmenge bestimmt und berücksichtigt zusätzlich das Sucht‑ und Gewöhnungspotenzial.
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Stöger Alois, diplômé

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