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Änderung der Suchtgift‑Grenzmengenverordnung (2010)
Verordnung vom 10.11.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Grenzmengen für Suchtgifte, definiert die Berechnungsgrundlage neu und fügt zwei neue Substanzen mit jeweiligen Grenzwerten in die Anhänge ein.
Bundesministerium für Gesundheit11/10/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Grenzmengen für Suchtgifte, definiert die Berechnungsgrundlage neu und fügt zwei neue Substanzen mit jeweiligen Grenzwerten in die Anhänge ein.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert die Grenzmenge für Suchtgifte neu, wobei die Menge anhand von Gefahr für Leben und Gesundheit sowie Suchtpotenzial festgelegt wird.
  • Im Anhang I wird die Substanz Levo‑(R‑)Methadon (Polamidon) mit einer Grenzmenge von 5,0 eingefügt.
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Stöger Alois, diplômé

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