Bundesministerium für Gesundheit11/10/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Grenzmengen für Suchtgifte, definiert die Berechnungsgrundlage neu und fügt zwei neue Substanzen mit jeweiligen Grenzwerten in die Anhänge ein.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert die Grenzmenge für Suchtgifte neu, wobei die Menge anhand von Gefahr für Leben und Gesundheit sowie Suchtpotenzial festgelegt wird.
- Im Anhang I wird die Substanz Levo‑(R‑)Methadon (Polamidon) mit einer Grenzmenge von 5,0 eingefügt.
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