Zusammenfassung
Die Verordnung 349/2010 ändert die Rechnungslegung der Universitäten: neue Gliederungen für Aktiva und Passiva, detailliertere Gewinn‑ und Verlustrechnung, Aktivierung immaterieller Rechte nach IAS 38 sowie ein verpflichtender Frühwarnbericht bei kritischen Finanzkennzahlen.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung11/11/2010XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung 349/2010 ändert die Rechnungslegung der Universitäten: neue Gliederungen für Aktiva und Passiva, detailliertere Gewinn‑ und Verlustrechnung, Aktivierung immaterieller Rechte nach IAS 38 sowie ein verpflichtender Frühwarnbericht bei kritischen Finanzkennzahlen.Schwerpunkte
- Ein neuer Gliederungsrahmen für die Aktiva wird eingeführt, der unter anderem Grundstücke, noch nicht abrechenbare Leistungen und Nutzungsrechte umfasst.
- Die Passiva werden um Positionen für Eigenkapital, Rücklagen, Investitionszuschüsse und diverse Verbindlichkeiten erweitert.
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