Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest, definiert Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag (6,70 € pro Stunde) und ergänzt einen 10 %‑Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/27/2010XXIV
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest, definiert Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag (6,70 € pro Stunde) und ergänzt einen 10 %‑Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreichs für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt ist.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet und basieren auf einem Stundenlohn von 6,70 € (Lohnstufe 3).
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