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Heimarbeitstarif für chemische Be‑ und Verarbeitung
Verordnung vom 27.01.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest, definiert Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag (6,70 € pro Stunde) und ergänzt einen 10 %‑Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/27/2010XXIV
Arbeitsrecht
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest, definiert Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag (6,70 € pro Stunde) und ergänzt einen 10 %‑Zuschlag. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet Österreichs für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt ist.
  • Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet und basieren auf einem Stundenlohn von 6,70 € (Lohnstufe 3).
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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