Verordnung zur befristeten Beschäftigung von Ausländer*innen im Wintertourismus (2010‑2011)
Verordnung vom 15.11.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 5.895 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Kräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt, dass Beschäftigungen höchstens 24 Wochen dauern dürfen und bis spätestens 15. Mai 2011 enden müssen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/15/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ein Kontingent von 5.895 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Kräfte im Wintertourismus fest, verteilt auf die Bundesländer, und regelt, dass Beschäftigungen höchstens 24 Wochen dauern dürfen und bis spätestens 15. Mai 2011 enden müssen.Schwerpunkte
- Für den Wintertourismus wird ein Kontingent von insgesamt 5.895 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte festgelegt, das auf die Bundesländer verteilt wird.
- Beschäftigungsbewilligungen dürfen höchstens 24 Wochen dauern und dürfen nicht nach dem 15. Mai 2011 enden.
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