Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2010XXIV
Arbeitsrecht
Berufliche Ausbildung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einheitliche monatliche Entgelte für Lehrlinge im Berufsfeld Veranstaltungstechnik fest und ergänzt diese um Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration sowie einen festen Überstundensatz.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Republik Österreich und gilt für alle Lehrbetriebe im Fachbereich Veranstaltungstechnik, sofern kein gültiger Kollektivvertrag vorliegt.
- Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 473 €, im zweiten 609 €, im dritten 754 € und im vierten Lehrjahr 976 €.
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