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Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2010) Verordnung vom 11/19/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2010XXIV
Arbeitsrecht
Berufliche Ausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche monatliche Entgelte für Lehrlinge im Berufsfeld Veranstaltungstechnik fest und ergänzt diese um Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration sowie einen festen Überstundensatz.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Republik Österreich und gilt für alle Lehrbetriebe im Fachbereich Veranstaltungstechnik, sofern kein gültiger Kollektivvertrag vorliegt.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 473 €, im zweiten 609 €, im dritten 754 € und im vierten Lehrjahr 976 €.
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Hundstorfer Rudolf

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