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Lehrlingsentschädigung für Veranstaltungstechniker/innen (2010)
Verordnung vom 19.11.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche monatliche Entgelte für Lehrlinge im Berufsfeld Veranstaltungstechnik fest und ergänzt diese um Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration sowie einen festen Überstundensatz.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/19/2010XXIV
Arbeitsrecht
Berufliche Ausbildung

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche monatliche Entgelte für Lehrlinge im Berufsfeld Veranstaltungstechnik fest und ergänzt diese um Urlaubszuschuss, Weihnachtsremuneration sowie einen festen Überstundensatz.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich umfasst die gesamte Republik Österreich und gilt für alle Lehrbetriebe im Fachbereich Veranstaltungstechnik, sofern kein gültiger Kollektivvertrag vorliegt.
  • Die monatliche Lehrlingsentschädigung beträgt im ersten Lehrjahr 473 €, im zweiten 609 €, im dritten 754 € und im vierten Lehrjahr 976 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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