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Erklärung der Kollektivverträge für das grafische Gewerbe als Satzung (Gültig ab 01.01.2010)
Verordnung vom 27.01.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die Kollektivverträge KV 446/2009 und KV 447/2009 für das grafische Gewerbe als Satzung, sodass sie in ganz Österreich verbindlich gelten. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2010 für alle Druckbetriebe und deren Beschäftigte, ausgenommen Schreib‑ und Übersetzungsbüros.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/27/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die Kollektivverträge KV 446/2009 und KV 447/2009 für das grafische Gewerbe als Satzung, sodass sie in ganz Österreich verbindlich gelten. Sie gilt seit dem 1. Jänner 2010 für alle Druckbetriebe und deren Beschäftigte, ausgenommen Schreib‑ und Übersetzungsbüros.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erklärt die Kollektivverträge KV 446/2009 (Arbeiter‑Mantelvertrag) und KV 447/2009 (Lohn‑ und Gehaltstabellen) für das grafische Gewerbe als Satzung, wodurch sie in ganz Österreich verbindlich werden.
  • Der Geltungsbereich umfasst alle Sparten der grafischen Produktion (Druck und Druckformenerzeugung) im gesamten Bundesgebiet, jedoch nicht Schreib‑ und Übersetzungsbüros, und gilt für alle dort tätigen Arbeitgeber sowie deren Arbeiter*innen, Lehrlinge und Angestellte.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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