Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2011 einen detaillierten Mindestlohntarif für alle im Haushalt Beschäftigten in Vorarlberg fest, inklusive Lohnstufen nach Berufsjahren und Qualifikation sowie verschiedener Zuschläge und natürlicher Bezüge.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt ausschließlich für das Bundesland Vorarlberg und betrifft alle Arbeitnehmer/innen, die im privaten Haushalt beschäftigt sind.
- Der Mindestlohntarif unterscheidet nach Qualifikationsstufen (a, b, c) und Berufsjahren (1‑5, ab 6, ab 11) und legt für jede Gruppe monatliche Bruttolöhne fest.
Dokumente (PDFs)
