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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg (2011)
Verordnung vom 30.11.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg fest, definiert Zusatzentgelte für bestimmte Tätigkeiten und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg fest, definiert Zusatzentgelte für bestimmte Tätigkeiten und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für Hausbesorger in Vorarlberg, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs kollektivvertragsfähig werden.
  • Zusätzlich zum regulären Entgelt erhalten Hausbesorger für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Fassadenisolierung, Treppenhausreinigung, Aufzugbetreuung) festgelegte Beträge.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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