Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg fest, definiert Zusatzentgelte für bestimmte Tätigkeiten und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Vorarlberg fest, definiert Zusatzentgelte für bestimmte Tätigkeiten und tritt am 1. Januar 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für Hausbesorger in Vorarlberg, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind oder erst nach Inkrafttreten des Tarifs kollektivvertragsfähig werden.
- Zusätzlich zum regulären Entgelt erhalten Hausbesorger für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Fassadenisolierung, Treppenhausreinigung, Aufzugbetreuung) festgelegte Beträge.
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