Änderung der Verordnung zu Gemeinsamen Technischen Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika (2010)
Verordnung vom 30.11.2010Zusammenfassung
Die 368. Verordnung vom 30. November 2010 aktualisiert die Verordnung über Gemeinsame Technische Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika. Sie verknüpft die in Anhang II Liste A der EU‑Richtlinie 98/79/EG genannten Produkte mit der Kommissionsentscheidung 2009/886/EG und korrigiert einen fehlerhaften Verweis in § 2.Bundesministerium für Gesundheit11/30/2010XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die 368. Verordnung vom 30. November 2010 aktualisiert die Verordnung über Gemeinsame Technische Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika. Sie verknüpft die in Anhang II Liste A der EU‑Richtlinie 98/79/EG genannten Produkte mit der Kommissionsentscheidung 2009/886/EG und korrigiert einen fehlerhaften Verweis in § 2.Schwerpunkte
- Der Antrag legt fest, dass die in Anhang II Liste A der EU‑Richtlinie 98/79/EG genannten In‑vitro‑Diagnostika den technischen Spezifikationen der Kommissionsentscheidung von 27. November 2009 (2009/886/EG) entsprechen müssen.
- Im Wortlaut von § 2 wird die bisherige Bezeichnung „2009/108/EG“ durch die korrekte Referenz „2009/886/EG“ ersetzt, um Missverständnisse zu vermeiden.
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