<!--[-->Änderung der Verordnung zu Gemeinsamen Technischen Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika (2010)<!--]-->
Änderung der Verordnung zu Gemeinsamen Technischen Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika (2010) Verordnung vom 11/30/2010
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Bundesministerium für Gesundheit11/30/2010XXIV
Gesundheit
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die 368. Verordnung vom 30. November 2010 aktualisiert die Verordnung über Gemeinsame Technische Spezifikationen für In‑vitro‑Diagnostika. Sie verknüpft die in Anhang II Liste A der EU‑Richtlinie 98/79/EG genannten Produkte mit der Kommissionsentscheidung 2009/886/EG und korrigiert einen fehlerhaften Verweis in § 2.

Schwerpunkte

  • Der Antrag legt fest, dass die in Anhang II Liste A der EU‑Richtlinie 98/79/EG genannten In‑vitro‑Diagnostika den technischen Spezifikationen der Kommissionsentscheidung von 27. November 2009 (2009/886/EG) entsprechen müssen.
  • Im Wortlaut von § 2 wird die bisherige Bezeichnung „2009/108/EG“ durch die korrekte Referenz „2009/886/EG“ ersetzt, um Missverständnisse zu vermeiden.
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