Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger in Tirol fest, definiert zusätzliche Zuschläge für besondere Arbeiten und bestimmt einen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2011.Schwerpunkte
- Der Mindestlohntarif gilt für Hausbesorger in Tirol, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Zusätzlich zum regulären Entgelt erhalten Hausbesorger für bestimmte Tätigkeiten (z. B. Fassadenisolierung, Aufzugseinbau) festgelegte Zuschläge.
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