<!--[-->Landeshöchstzahlenverordnung 2011 – Obergrenzen für Ausländerbeschäftigung<!--]-->
Landeshöchstzahlenverordnung 2011 – Obergrenzen für Ausländerbeschäftigung Verordnung vom 11/30/2010
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2011 landesspezifische Oberzahlen für die Beschäftigung von Ausländer*innen fest und gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2011.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 13 Abs. 1 Z 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
  • Sie dient der Sicherung der Bundeshöchstzahl, die nach § 12a Abs. 1 AuslBG festgelegt ist.
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Hundstorfer Rudolf

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