<!--[-->Landeshöchstzahlenverordnung 2011 – Obergrenzen für Ausländerbeschäftigung<!--]-->
Landeshöchstzahlenverordnung 2011 – Obergrenzen für Ausländerbeschäftigung
Verordnung vom 30.11.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2011 landesspezifische Oberzahlen für die Beschäftigung von Ausländer*innen fest und gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2011.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Jahr 2011 landesspezifische Oberzahlen für die Beschäftigung von Ausländer*innen fest und gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2011.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 13 Abs. 1 Z 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
  • Sie dient der Sicherung der Bundeshöchstzahl, die nach § 12a Abs. 1 AuslBG festgelegt ist.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.