Landeshöchstzahlenverordnung 2011 – Obergrenzen für Ausländerbeschäftigung Verordnung vom 11/30/2010
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2011 landesspezifische Oberzahlen für die Beschäftigung von Ausländer*innen fest und gilt vom 1. Jänner bis zum 31. Dezember 2011.Schwerpunkte
- Die Verordnung beruft sich auf § 13 Abs. 1 Z 3 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes als Rechtsgrundlage.
- Sie dient der Sicherung der Bundeshöchstzahl, die nach § 12a Abs. 1 AuslBG festgelegt ist.
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