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Bundeshöchstzahl für ausländische Arbeitskräfte 2011
Verordnung vom 30.11.2010

Zusammenfassung

Im Jahr 2011 legt das Bundesministerium die zulässige Gesamtzahl von unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländern in Österreich auf 291 231 fest. Die Vorgabe basiert auf § 12a Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2010XXIV
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Im Jahr 2011 legt das Bundesministerium die zulässige Gesamtzahl von unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländern in Österreich auf 291 231 fest. Die Vorgabe basiert auf § 12a Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.

Schwerpunkte

  • Die zulässige Gesamtzahl von unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländern beträgt für das Jahr 2011 genau 291 231 Personen.
  • Die Regelung basiert auf § 12a Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, das die rechtliche Grundlage für die Festlegung von Höchstzahlen bildet.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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