Zusammenfassung
Im Jahr 2011 legt das Bundesministerium die zulässige Gesamtzahl von unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländern in Österreich auf 291 231 fest. Die Vorgabe basiert auf § 12a Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/30/2010XXIV
Arbeitsrecht
ausländischer Staatsangehöriger
Zusammenfassung
Im Jahr 2011 legt das Bundesministerium die zulässige Gesamtzahl von unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländern in Österreich auf 291 231 fest. Die Vorgabe basiert auf § 12a Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes.Schwerpunkte
- Die zulässige Gesamtzahl von unselbständig beschäftigten und arbeitslosen Ausländern beträgt für das Jahr 2011 genau 291 231 Personen.
- Die Regelung basiert auf § 12a Abs. 1 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, das die rechtliche Grundlage für die Festlegung von Höchstzahlen bildet.
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