Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Tirol fest. Sie gilt seit 1. Jänner 2011, definiert Lohnstufen nach Ausbildung und Berufsjahr und regelt zusätzliche Leistungen wie Wohnung, Verpflegung und Nachtzuschläge.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Tirol fest. Sie gilt seit 1. Jänner 2011, definiert Lohnstufen nach Ausbildung und Berufsjahr und regelt zusätzliche Leistungen wie Wohnung, Verpflegung und Nachtzuschläge.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst das Bundesland Tirol und alle im Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz beschäftigten Personen, die keinen gültigen Kollektivvertrag haben.
- Für jede Berufsgruppe (Hausgehilfen, Köche, Kinderbetreuungspersonen, Pflegekräfte usw.) gibt es drei Lohnstufen (a, b, c), die sich nach Ausbildung bzw. Berufserfahrung richten und je nach Berufsjahr steigen.
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