Mindestlohntarif für die Betreuung von Liegenschaften in Tirol (ab 01.01.2011)
Verordnung vom 01.12.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Tirol einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzugswartung, Schwimmbäder, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen, Garagenreinigung sowie Grundlöhne, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2011.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Tirol einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen fest. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzugswartung, Schwimmbäder, Grünflächenpflege, Heizungsanlagen, Garagenreinigung sowie Grundlöhne, Urlaubszuschuss und Weihnachtsremuneration. Der Tarif gilt ab 1. Jänner 2011.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesland Tirol und richtet sich an Personen, die Anlagen und Einrichtungen betreuen, aber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 80,71 € für bis zu vier Geschosse und zusätzlich 5,04 € pro weiterem Geschoss festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.