Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg ab dem 1. Januar 2011 verbindliche Mindestlöhne und Zuschläge für im Haushalt Beschäftigte fest.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich der Verordnung erstreckt sich ausschließlich über das Bundesland Salzburg und betrifft alle Arbeitnehmer*innen, die nach dem Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz beschäftigt sind.
- Für jede Beschäftigtengruppe (Hausgehilfe ohne Kochen, mit Kochen, Köche, Haushälter*innen usw.) werden monatliche Mindestbruttolöhne nach Berufsjahren und Qualifikation (a‑b‑c) festgelegt.
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