<!--[-->Mindestlohntarif für Hausangestellte in Salzburg (ab 01.01.2011)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausangestellte in Salzburg (ab 01.01.2011)
Verordnung vom 01.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg ab dem 1. Januar 2011 verbindliche Mindestlöhne und Zuschläge für im Haushalt Beschäftigte fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für das Bundesland Salzburg ab dem 1. Januar 2011 verbindliche Mindestlöhne und Zuschläge für im Haushalt Beschäftigte fest.

Schwerpunkte

  • Der Geltungsbereich der Verordnung erstreckt sich ausschließlich über das Bundesland Salzburg und betrifft alle Arbeitnehmer*innen, die nach dem Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz beschäftigt sind.
  • Für jede Beschäftigtengruppe (Hausgehilfe ohne Kochen, mit Kochen, Köche, Haushälter*innen usw.) werden monatliche Mindestbruttolöhne nach Berufsjahren und Qualifikation (a‑b‑c) festgelegt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.