Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt den Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Salzburg fest und definiert detaillierte Lohnsätze sowie Zuschläge für verschiedene Tätigkeiten. Der Tarif gilt ab dem 1. Jänner 2011.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Salzburg und persönlich für Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Für bestimmte Arbeiten (z. B. Fassadenrenovierung, Stiegenhausausmalung, Leitungslegung) wird das doppelte Entgelt des Grundtarifs gezahlt.
Dokumente (PDFs)
