Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Salzburg betreuen und bedienen. Sie enthält unterschiedliche Pauschal‑ und Stundenlohnbeträge für Aufzugswartung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungen, Garagen und Hausarbeiter und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Salzburg betreuen und bedienen. Sie enthält unterschiedliche Pauschal‑ und Stundenlohnbeträge für Aufzugswartung, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungen, Garagen und Hausarbeiter und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich ist das Bundesland Salzburg und richtet sich an Personen, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Beschäftigten monatlich 96,72 €, plus 8,45 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
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