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Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen in Oberösterreich
Verordnung vom 01.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2011 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Oberösterreich betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Schwimmbäder, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten sowie zusätzliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Gewerbeaufsicht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2011 einen Mindestlohntarif für Personen fest, die Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Oberösterreich betreuen und bedienen. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzüge, Schwimmbäder, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten sowie zusätzliche Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für Personen, die mit der Betreuung und Bedienung von Anlagen auf Liegenschaften beauftragt wurden und deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Für die Betreuung von Personenaufzügen wird ein monatlicher Pauschalbetrag von 99,58 € gezahlt; ab dem achten Stockwerk erhöht sich dieser Betrag um 12,15 € pro zusätzlicher Aufzugsebene.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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