Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2011 einen Mindestlohntarif von 8,86 € pro Stunde für Hausbesorger in Oberösterreich fest und definiert zusätzliche Zuschläge sowie Pauschalbeträge für Sonderaufgaben.Schwerpunkte
- Ein verbindlicher Mindestlohntarif wird für Hausbesorger in Oberösterreich eingeführt; er gilt für alle, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Der Grundstundenlohn beträgt 8,86 €; für Sonderarbeiten wie Instandsetzung, Aufzugsbetreuung oder Glasfenster werden zusätzliche Zuschläge (z. B. +75 %) gewährt.
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