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Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Oberösterreich (ab 01.01.2011)
Verordnung vom 01.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Hausgehilfen, Hausangestellte und weitere im Haushalt tätige Personen in Oberösterreich fest. Sie unterscheidet nach Qualifikation, Berufsjahren und enthält Zuschläge sowie Regelungen zu Wohn‑ und Verpflegungsbeihilfen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt verbindliche Mindestlöhne für Hausgehilfen, Hausangestellte und weitere im Haushalt tätige Personen in Oberösterreich fest. Sie unterscheidet nach Qualifikation, Berufsjahren und enthält Zuschläge sowie Regelungen zu Wohn‑ und Verpflegungsbeihilfen.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif definiert den Geltungsbereich: Er gilt ausschließlich für das Bundesland Oberösterreich und für Arbeitnehmer, die unter das Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz fallen.
  • Für jede Beschäftigtengruppe (Hausgehilfe ohne Kochen, mit Kochen, Köche, Wirtschafter etc.) werden monatliche Mindestbruttobarlöhne festgelegt, die nach Berufsjahren und Qualifikationsstufen a, b und c gestaffelt sind.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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