<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich (ab 01.01.2011)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbesorger/innen in Niederösterreich (ab 01.01.2011)
Verordnung vom 01.12.2010

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2011 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und -besorger in Niederösterreich fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht, und definiert zusätzliche Zahlungen für diverse Tätigkeiten sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt seit 1. Jänner 2011 einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorgerinnen und -besorger in Niederösterreich fest, wenn kein Kollektivvertrag besteht, und definiert zusätzliche Zahlungen für diverse Tätigkeiten sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse.

Schwerpunkte

  • Der Mindestlohntarif gilt für Hausbesorgerinnen und -besorger in Niederösterreich, die nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt sind.
  • Zusätzlich zum Grundentgelt werden feste Beträge für Tätigkeiten wie Fassadenisolierung, Stiegenhausmalerarbeiten, Rohrverlegung, Aufzugsinstallation und Fenster‑ bzw. Dachreparaturen gezahlt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.