Mindestlohntarif für im Haushalt Beschäftigte in Niederösterreich (ab 01.01.2011)
Verordnung vom 01.12.2010Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2011 in Niederösterreich verbindliche Mindestlöhne für Hausgehilfen, Hausangestellte und verwandte Berufsgruppen fest und definiert ergänzende Leistungen wie Naturalbezüge, Zuschläge und Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab 1. Jänner 2011 in Niederösterreich verbindliche Mindestlöhne für Hausgehilfen, Hausangestellte und verwandte Berufsgruppen fest und definiert ergänzende Leistungen wie Naturalbezüge, Zuschläge und Weihnachtsremuneration.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich der Verordnung erstreckt sich ausschließlich auf das Bundesland Niederösterreich und betrifft alle Arbeitnehmer*innen, die unter das Hausgehilfen‑ und Hausangestelltengesetz fallen.
- Es werden Mindestbruttolöhne für neun Berufsgruppen festgelegt, die nach Berufsjahren (1‑5, ab 6, ab 11) und Qualifikationsstufen a, b, c gestaffelt sind.
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