Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2011 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzugs‑, Freizeit‑, Grünflächen‑ und Heizungsbetreuung sowie Stundenlöhne für allgemeine Hausarbeiten inklusive Zuschlägen für Sonn‑ und Feiertage.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung legt ab dem 1. Jänner 2011 einen verbindlichen Mindestlohntarif für die Betreuung von Anlagen und Einrichtungen auf Liegenschaften in Niederösterreich fest. Sie definiert Pauschalbeträge für Aufzugs‑, Freizeit‑, Grünflächen‑ und Heizungsbetreuung sowie Stundenlöhne für allgemeine Hausarbeiten inklusive Zuschlägen für Sonn‑ und Feiertage.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich erstreckt sich über das gesamte Bundesland Niederösterreich und gilt für alle Personen, die mit der Betreuung von Anlagen beauftragt sind, sofern ihr Arbeitgeber nicht bereits durch einen Kollektivvertrag abgedeckt ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Betreuer einen monatlichen Pauschalbetrag von 79,24 €, plus 10,24 € für jedes weitere Geschoss über sieben.
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