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Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien Verordnung vom 12/1/2010
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Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien fest, definiert Grund- und Zusatzentgelte für diverse Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Wien und persönlich für Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
  • Das Grundentgelt wird um zusätzliche Beträge ergänzt, die für Arbeiten wie Fassadenisolierung, Stiegenhausausmalen, Rohrverlegung, Aufzugsbetreuung und Fensterwechsel gezahlt werden.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

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