Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien fest, definiert Grund- und Zusatzentgelte für diverse Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Wien und persönlich für Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das Grundentgelt wird um zusätzliche Beträge ergänzt, die für Arbeiten wie Fassadenisolierung, Stiegenhausausmalen, Rohrverlegung, Aufzugsbetreuung und Fensterwechsel gezahlt werden.
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