Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien fest, definiert Grund- und Zusatzentgelte für diverse Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen verbindlichen Mindestlohntarif für Hausbesorger in Wien fest, definiert Grund- und Zusatzentgelte für diverse Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Wien und persönlich für Hausbesorger, deren Arbeitgeber nicht Mitglied einer kollektivvertragsfähigen Körperschaft sind.
- Das Grundentgelt wird um zusätzliche Beträge ergänzt, die für Arbeiten wie Fassadenisolierung, Stiegenhausausmalen, Rohrverlegung, Aufzugsbetreuung und Fensterwechsel gezahlt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.