Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Wien einen Mindestlohntarif fest, der Hausbetreuer*innen ohne Kollektivvertrag bezahlt werden muss. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Wien einen Mindestlohntarif fest, der Hausbetreuer*innen ohne Kollektivvertrag bezahlt werden muss. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Wien und persönlich für Personen, die Hausbetreuung und -bedienung ausführen, wenn ihr Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Betreuer einen monatlichen Pauschalbetrag von 83,83 €, der ab dem achten Geschoss um 6,01 € pro weiterem Geschoss steigt.
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