Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Wien einen Mindestlohntarif fest, der Hausbetreuer*innen ohne Kollektivvertrag bezahlt werden muss. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Wien und persönlich für Personen, die Hausbetreuung und -bedienung ausführen, wenn ihr Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt ist.
- Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Betreuer einen monatlichen Pauschalbetrag von 83,83 €, der ab dem achten Geschoss um 6,01 € pro weiterem Geschoss steigt.
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