<!--[-->Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Wien (2011)<!--]-->
Mindestlohntarif für Hausbetreuung in Wien (2011) Verordnung vom 12/1/2010
parlament.gv.at favicon
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/1/2010XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Wien einen Mindestlohntarif fest, der Hausbetreuer*innen ohne Kollektivvertrag bezahlt werden muss. Sie definiert Pauschalbeträge und Stundenlöhne für Aufzüge, Freizeiteinrichtungen, Grünflächen, Heizungsanlagen und weitere Tätigkeiten und tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich für das Bundesland Wien und persönlich für Personen, die Hausbetreuung und -bedienung ausführen, wenn ihr Arbeitgeber nicht durch einen Kollektivvertrag abgedeckt ist.
  • Für die Betreuung von Aufzügen erhalten die Betreuer einen monatlichen Pauschalbetrag von 83,83 €, der ab dem achten Geschoss um 6,01 € pro weiterem Geschoss steigt.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.