Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Wahlordnung der Österreichischen Apothekerkammer: Sie legt eine fünf‑jährige Funktionsperiode ab 1. Juli 2012 fest, erweitert das Wahlrecht auf Kammervorstand, Delegiertenversammlung und Ersatzdelegierte (mit Beschränkung) und lässt die Änderungen am 1. Januar 2011 wirksam werden.Bundesministerium für Gesundheit12/6/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Wahlordnung der Österreichischen Apothekerkammer: Sie legt eine fünf‑jährige Funktionsperiode ab 1. Juli 2012 fest, erweitert das Wahlrecht auf Kammervorstand, Delegiertenversammlung und Ersatzdelegierte (mit Beschränkung) und lässt die Änderungen am 1. Januar 2011 wirksam werden.Schwerpunkte
- Die Funktionsperiode der Organe der Apothekerkammer wird auf fünf Jahre festgelegt; die erste Periode beginnt am 1. Juli 2012, danach finden Wahlen alle fünf Jahre statt.
- Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Kammervorstandes, der Delegiertenversammlung und deren Ersatzdelegierte; Ersatzdelegierte dürfen nur wählen, wenn dadurch die zulässige Gesamtzahl der Wahlberechtigten nicht überschritten wird.
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