Bundesministerium für Gesundheit12/6/2010XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die Wahlordnung der Österreichischen Apothekerkammer: Sie legt eine fünf‑jährige Funktionsperiode ab 1. Juli 2012 fest, erweitert das Wahlrecht auf Kammervorstand, Delegiertenversammlung und Ersatzdelegierte (mit Beschränkung) und lässt die Änderungen am 1. Januar 2011 wirksam werden.Schwerpunkte
- Die Funktionsperiode der Organe der Apothekerkammer wird auf fünf Jahre festgelegt; die erste Periode beginnt am 1. Juli 2012, danach finden Wahlen alle fünf Jahre statt.
- Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Kammervorstandes, der Delegiertenversammlung und deren Ersatzdelegierte; Ersatzdelegierte dürfen nur wählen, wenn dadurch die zulässige Gesamtzahl der Wahlberechtigten nicht überschritten wird.
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