<!--[-->Änderung der Apothekerkammer‑Wahlordnung 2001 (Verordnung 392/2010)<!--]-->
Änderung der Apothekerkammer‑Wahlordnung 2001 (Verordnung 392/2010) Verordnung vom 12/6/2010
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Bundesministerium für Gesundheit12/6/2010XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Wahlordnung der Österreichischen Apothekerkammer: Sie legt eine fünf‑jährige Funktionsperiode ab 1. Juli 2012 fest, erweitert das Wahlrecht auf Kammervorstand, Delegiertenversammlung und Ersatzdelegierte (mit Beschränkung) und lässt die Änderungen am 1. Januar 2011 wirksam werden.

Schwerpunkte

  • Die Funktionsperiode der Organe der Apothekerkammer wird auf fünf Jahre festgelegt; die erste Periode beginnt am 1. Juli 2012, danach finden Wahlen alle fünf Jahre statt.
  • Wahlberechtigt sind die Mitglieder des Kammervorstandes, der Delegiertenversammlung und deren Ersatzdelegierte; Ersatzdelegierte dürfen nur wählen, wenn dadurch die zulässige Gesamtzahl der Wahlberechtigten nicht überschritten wird.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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