Änderung der Verordnung über die Bestimmung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangt
Änderung der Verordnung über die Bestimmung des Bundesamtes für Wasserwirtschaft als Organisationseinheit, bei der die Flexibilisierungsklausel zur Anwendung gelangtVerordnung vom 12/7/2010
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft12/7/2010XXIV